Letzte Änderung: 10.08.2021
Soweit das HVTG vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) und dieser Gemeinsame Runderlass nichts Anderes bestimmen, gelten als einheitliche Richtlinien nach § 55 der LHO und als Vergabegrundsätze nach § 29 der GemHVO für alle Beschaffungsverfahren außerhalb des EU-Vergaberegimes der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) folgende Bestimmungen: