Bei Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen sowie bei Aufträgen über Bauleistungen können Vergabeverfahren bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer mittels E-Mail abgewickelt werden. In diesen Fällen kommen § 7 Absatz 4, §§ 39 und 40 der Unterschwellenvergabeordnung und §§ 11a und 14 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A nicht zur Anwendung.