2.2 Vergabeerlass
Beschaffungen bis 10 000 Euro

Beschaffungen mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu 10 000 Euro können ohne Pflicht

  • zur Einholung von förmlichen Angeboten bei Lieferleistungen durchgeführt werden; ab einem geschätzten Auftragswert von 7 500 Euro sind grundsätzlich zwei weitere Preise zu ermitteln (z. B. durch Internetrecherche oder fernmündliche Preisabfrage);

  • zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Bau- und Dienstleistungen durchgeführt werden.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Die Beschaffungen sind zu dokumentieren.