Vergabeerlass
Vergabekammern des Landes Hessen

Für Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB bestehen für das Land Hessen zwei Vergabekammern beim Regierungspräsidium Darmstadt. Sie führen die nach ihrer Geschäftsordnung zugewiesenen Verfahren selbstständig durch. Einrichtung, Besetzung und Geschäftsführung folgen aus der Verordnung über die Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Landes Hessen zur Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Hessische Nachprüfungsverordnung – HNpV) und der Geschäftsordnung der Vergabekammern des Landes Hessen in der jeweils geltenden Fassung (www.rpdarmstadt.hessen.de).