Bundesland

§ 121 GWB

Leistungsbeschreibung

Materialien zu § 121 GWB

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 121

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Entscheidend ist, ob verständige Unternehmen den Bedarf und die Ausführungsbedingungen im gleichen Sinn erfassen können. Eine funktionale Aufgabenbeschreibung bleibt zulässig, darf aber keine unauflösbaren Kalkulations- oder Wertungsrisiken verbergen. Für Leistungen zur Nutzung durch natürliche Personen sind Zugänglichkeit und Gestaltung für alle Nutzer grundsätzlich zu berücksichtigen; Abweichungen müssen ordnungsgemäß begründet sein.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 25.10.2018 – C-413/17, Roche Lietuva, ECLI:EU:C:2018:865. Technische Anforderungen müssen den Beschaffungsbedarf unter Wahrung von Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit abbilden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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