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Teil 2 Vergabeerlass HE

Direktauftrag

Materialien zu Teil 2 Vergabeerlass HE

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar Vergabeerlass HE
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Teil 2

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Oberhalb von 20.000 Euro sind grundsätzlich drei Vergleichspreise zu ermitteln; dies kann auch durch geeignete Recherche erfolgen und verlangt nicht zwingend drei förmliche Angebote. Vier-Augen-Prinzip und begründete Auftragsstreuung bleiben verbindlich. Bei Binnenmarktrelevanz kann trotz nationaler Direktauftragsgrenze eine angemessene öffentliche Bekanntmachung erforderlich sein.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 7.12.2000 – C-324/98, Telaustria, ECLI:EU:C:2000:669. Bei grenzüberschreitendem Interesse muss auch außerhalb des Richtlinienregimes eine angemessene Öffentlichkeit den Wettbewerb und die Kontrolle der Unparteilichkeit ermöglichen.

Nachweise

Roland M. Stein/Leonard von Rummel, Grenzüberschreitendes Interesse bei Unterschwellenvergaben, NZBau 2018, 589.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar Vergabeerlass HE

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