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Teil 3 Vergabeerlass HE

Anwendung UVgO und VOB/A Abschnitt 1 in der im Land Hessen geltenden Fassung

Materialien zu Teil 3 Vergabeerlass HE

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar Vergabeerlass HE
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Teil 3

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Kommunikations- und Öffnungsregeln der UVgO sind teilweise freigestellt; daraus folgt keine Erlaubnis zur Weitergabe vertraulicher Wettbewerbsinformationen. Bekanntmachungen erfolgen vorrangig in der HAD.

Bei Bauvergaben entfällt der Öffnungstermin mit Bietern, auch Papierangebote werden entsprechend § 14 VOB/A behandelt. Die Nachweisvereinfachung betrifft Eignung; sie ist keine Befreiung von erforderlichen Leistungsangaben.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar Vergabeerlass HE

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