Bundesland

§ 25 KonzVgV

Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe

Materialien zu § 25 KonzVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 25

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Anforderungen sind vorab bekanntzugeben und auf Leistungsfähigkeit für den Konzessionsgegenstand zu begrenzen. Junge sowie kleine und mittlere Unternehmen sind angemessen zu berücksichtigen; eine besondere Begründung hierfür verlangt die Norm nicht.

Fremde Kapazitäten dürfen unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Verbindung genutzt werden. Bei finanzieller Eignungsleihe kann eine gemeinsame Haftung verlangt werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV

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