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§ 3 KonzVgV

Laufzeit von Konzessionen

Materialien zu § 3 KonzVgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 3

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Rückgewinnung der Investitionen einschließlich angemessener Kapitalrendite ist vorausschauend zu berechnen. Eine gewünschte langfristige Bindung des bisherigen Betreibers genügt nicht.

Auch spätere notwendige Investitionen können einfließen; bloße Verlängerung verschiebt den Marktzugang und ist zusätzlich als Vertragsänderung zu prüfen. Eine von Anfang an klare Verlängerungsoption ist dabei anders zu behandeln als eine nachträglich geschaffene.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 2.9.2021 – C-721/19 und C-722/19, Sisal u. a., NZBau 2021, 811. Eine gesetzlich angeordnete Konzessionserneuerung kann zulässig sein, wenn sie eine bereits im ursprünglichen Vertrag vorgesehene Erneuerungsoption umsetzt.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV

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