Bundesland

§ 8 KonzVgV

Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel

Materialien zu § 8 KonzVgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 8

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Das erforderliche Sicherheitsniveau ist anhand der Risiken des Verfahrens festzulegen. Empfangszeitpunkt, Berechtigungen und Schutz gegen vorzeitigen Zugriff müssen technisch gesichert sein; auch Zugriffsversuche müssen feststellbar bleiben. Die vorgeschriebene Datenaustauschschnittstelle und die geltenden Interoperabilitätsstandards verhindern, dass bloß individuell funktionierende Insellösungen als ausreichend behandelt werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV

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