NI

Materialien zu § 117 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 117

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für aktuelle Haushaltsentscheidungen besteht aus diesem Paragraphen keine besondere Übergangsermächtigung. Maßgeblich bleiben die einschlägigen geltenden Sachvorschriften.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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