NI

§ 36 LHO NI

Aufhebung der Sperre

Materialien zu § 36 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 36

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Auch das Eingehen einer Zahlungsverpflichtung oder die Stellenbesetzung kann bereits gesperrt sein. Eine erwartete spätere Freigabe berechtigt grundsätzlich nicht zum vorzeitigen Vollzug.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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