NI

§ 50 LHO NI

Umsetzung von Mitteln und Stellen

Materialien zu § 50 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 50

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein Ressort darf nicht allein aus eigener Zweckmäßigkeit Stellen dauerhaft einem anderen Bereich überlassen. Bei unvorhergesehenem Personalbedarf ist die besondere Zustimmung einzuholen und der weitere Verbleib im nächsten Haushalt zu klären.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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