NI

Materialien zu § 83 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 83

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Übertragene und neu zu übertragende Einnahme- und Ausgabereste sind gesondert abzugleichen. Erst daraus ergibt sich das rechnungsmäßige Ergebnis; ein positiver Kassenbestand allein erlaubt keine Aussage über die noch bestehenden Ermächtigungen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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