NI

Materialien zu § 7 NKernVO

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar NKernVO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 7

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für die erstmalige Anwendbarkeit ist zusätzlich der Verfahrensbeginn nach § 6 maßgeblich. Die dynamische Herkunftsliste wird dagegen nach dem ausdrücklich vorgesehenen Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestimmt.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar NKernVO

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