Bundesland

Art. 18 RL 2014/23/EU

Laufzeit der Konzession

Materialien zu Artikel 18 RL 2014/23/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 18

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Oberhalb von fünf Jahren darf sie den vernünftigerweise erforderlichen Amortisationszeitraum einschließlich Kapitalrendite nicht übersteigen. Notwendige spätere Investitionen können berücksichtigt werden. Eine Vertragsverlängerung ist zusätzlich an Artikel 43 zu messen; gewünschte Betreiberkontinuität allein rechtfertigt keine Marktschließung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B