Bundesland

Art. 2 RL 2014/23/EU

Grundsatz der Verwaltungsautonomie der Behörden

Materialien zu Artikel 2 RL 2014/23/EU

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 2

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Behörden können Eigenleistung, rechtmäßige Zusammenarbeit oder Beschaffung am Markt wählen. Entscheiden sie sich für einen konzessionsförmigen Marktbezug, sind die Vergabevorgaben zu beachten. Verwaltungsautonomie ist deshalb keine pauschale Ausnahme für einen bevorzugten privaten Betreiber.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU

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