Bundesland

Art. 21 RL 2014/23/EU

Vergabe von Konzessionen, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte beinhalten

Materialien zu Artikel 21 RL 2014/23/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 21

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Bei trennbaren Teilen benötigt die einheitliche Vergabe objektive Gründe. Erst dann können die besonderen Regeln für Artikel 346 AEUV oder die Verteidigungsrichtlinie eingreifen. Eine unwesentliche sicherheitsbezogene Komponente rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Ausnahme des gesamten Vorhabens.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU

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