Bundesland

Art. 40 RL 2014/23/EU

Mitteilungen an Bewerber und Bieter

Materialien zu Artikel 40 RL 2014/23/EU

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 40

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Merkmale und relativen Vorteile des erfolgreichen Angebots sind bei ordnungsgemäßem Angebot binnen 15 Tagen nach schriftlicher Anfrage mitzuteilen. Geschäftsgeheimnisse rechtfertigen die Begrenzung einzelner Angaben, keine pauschale Verweigerung sämtlicher Entscheidungsgründe.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 17.11.2022 – C-54/21, Antea Polska, NZBau 2023, 397. Geheimhaltungsanträge sind konkret zu prüfen; wesentliche nicht vertrauliche Entscheidungsinhalte müssen wirksamen Rechtsschutz ermöglichen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU

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