Bundesland

Art. 25 RL 2014/25/EU

Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen

Materialien zu Artikel 25 RL 2014/25/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 25

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Bei objektiv trennbaren Teilen kann nicht allein durch Zusammenfassung das allgemeine Vergaberecht verdrängt werden. Die besonderen Folgen von Artikel 346 AEUV und der Verteidigungsrichtlinie sind getrennt zu prüfen. Eine Umgehungsabsicht schließt die Berufung auf die erleichterte Gesamtbehandlung aus.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

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