Bundesland

Art. 51 RL 2014/25/EU

Rahmenvereinbarungen

Materialien zu Artikel 51 RL 2014/25/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 51

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Längere Laufzeiten benötigen einen angemessen begründeten Sonderfall. Abrufe folgen vorher festgelegten objektiven Regeln; bei erneutem Wettbewerb sind ausreichende Fristen und die ursprünglichen Zuschlagskriterien einzuhalten. Die längere Laufzeit erlaubt weder unbegrenzte Leistungsänderungen noch missbräuchliche Marktabschottung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B