Bundesland

Art. 64 RL 2014/25/EU

Varianten

Materialien zu Artikel 64 RL 2014/25/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 64

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Mindestanforderungen und Einreichungsbedingungen sind festzulegen, einschließlich einer etwaigen Pflicht zu einem Hauptangebot. Die Verschiebung zwischen Liefer- und Dienstleistungscharakter ist für sich kein Ablehnungsgrund. Eine bloße pauschale Gleichwertigkeitsforderung ersetzt keine inhaltlichen Mindestanforderungen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

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