Bundesland

§ 52 SektVO

Zuschlag und Zuschlagskriterien

Materialien zu § 52 SektVO

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 52

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Qualität, Umwelt- und Sozialmerkmale können neben Preis oder Kosten berücksichtigt werden. Die Erfahrung des eingesetzten Personals ist wertbar, wenn sie die Ausführungsqualität erheblich beeinflusst; bloße allgemeine Unternehmenserfahrung ersetzt dies nicht.

Gewichtungen oder ausnahmsweise die Rangfolge der Kriterien sind vorab bekanntzugeben. Bei Konzepten muss die Begründung erkennen lassen, welche leistungsbezogenen Unterschiede die Punkte tragen.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 26.3.2015 – C-601/13, Ambisig, NZBau 2015, 312. Bei intellektuellen Dienstleistungen kann die Qualität des konkret eingesetzten Teams ein auftragsbezogenes Zuschlagskriterium sein.

BGH, Beschluss vom 4.4.2017 – X ZB 3/17, Postdienstleistungen, NZBau 2017, 366. Ein transparentes Notensystem benötigt nicht stets vorab ausformulierte Punktstufen, wohl aber eine eingehende Dokumentation der qualitativen Angebotswertung.

Nachweise

Lena Haußmann/Christian P. Kokew, Wertung von Konzepten – Auslegung, Aufklärung und andere Herausforderungen, NZBau 2024, 258.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B