Bundesland

§ 8 SektVO

Dokumentation

Materialien zu § 8 SektVO

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 8

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Qualitative Bewertungen, Verfahrensausnahmen und Änderungen sind mit ihren tatsächlichen Gründen festzuhalten; bloße Punktzahlen ersetzen die Begründung einer Konzeptwertung nicht. Aufbewahrt wird grundsätzlich über die Vertragslaufzeit, mindestens drei Jahre. Die zusätzliche Vertragsaufbewahrung bei Liefer- und Dienstleistungen ab einer Million Euro und Bauleistungen ab zehn Millionen Euro ist von der allgemeinen Dokumentationspflicht zu unterscheiden.

Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 4.4.2017 – X ZB 3/17, Postdienstleistungen, NZBau 2017, 366. Ein transparentes Notensystem benötigt nicht stets vorab ausformulierte Punktstufen, wohl aber eine eingehende Dokumentation der qualitativen Angebotswertung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO

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