SL

§ 8Angabe STFLG

der einschlägigen Tarifverträge und Arbeitsbedingungen

Materialien zu § 8Angabe STFLG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar STFLG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 8

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Amtliche Bekanntgabe der Verordnung und auftragsbezogene Information erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein Datenbankverweis genügt nur bei unmittelbarer kostenloser Zugänglichkeit und eindeutiger Zuordnung; ein unbestimmter Verweis auf sämtliche Tarifwerke reicht nicht.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar STFLG

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