ST

§ 14 TVergG LSA

Nachunternehmer und Verleiher

Materialien zu § 14 TVergG LSA

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 14

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein Widerspruch gegen die Übertragung muss sich auf die genannten Eignungs- oder Nachweisdefizite stützen. Dieselben Regeln gelten bei späterem Einsatz und Wechsel. Die Weitergabe von Arbeitsbedingungen betrifft Inlandsleistungen; Zahlungsbedingungen dürfen für Nachunternehmer nicht ungünstiger als im Hauptvertrag ausgestaltet werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA

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