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§ 9 TVergG LSA

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Materialien zu § 9 TVergG LSA

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 9

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die ausdrücklich genannte schwere Verfehlung muss die Zuverlässigkeit infrage stellen und entsprechend geahndet sein. Die Formulierung „insbesondere“ ersetzt keine Prüfung weiterer einschlägiger Ausschlussregeln. Verhältnismäßigkeit und nachgewiesene Selbstreinigung sind zu berücksichtigen.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 24.10.2018 – C-124/17, Vossloh Laeis, ECLI:EU:C:2018:855. Selbstreinigung verlangt erforderliche aktive Zusammenarbeit auch mit dem Auftraggeber; Umfang und Ausschlussdauer sind verhältnismäßig und tatbestandsbezogen zu bestimmen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA

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