TH

§ 12 ThürVgG

Kontrollen

Materialien zu § 12 ThürVgG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar ThürVgG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 12

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Einsichtsrechte erstrecken sich auf die erforderlichen Entgelt- und Beschäftigungsunterlagen einschließlich der Nachunternehmer. Aufbewahrung und Vorlage müssen vereinbart werden. Personenbezogene Angaben dürfen nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden; die Kontrollklausel erlaubt keine zweckfreie Sammlung vollständiger Personalakten.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar ThürVgG

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