Bundesland

§ 3 VgV

Schätzung des Auftragswerts

Materialien zu § 3 VgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 3

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Maßgeblich ist eine vertretbare Prognose bei Verfahrenseinleitung, einschließlich Optionen, Verlängerungen und vergüteter Wettbewerbsteilnahme. Spätere Angebotspreise widerlegen sie nicht schon rückwirkend. Lose einer einheitlichen Bau- oder Dienstleistungsbeschaffung sind zusammenzurechnen; die Ausnahme für kleine Lose erfordert zugleich die Einzelwertgrenze und das 20-Prozent-Kontingent.

Eigenständige Organisationseinheiten rechtfertigen getrennte Schätzungen nur bei tatsächlicher Beschaffungsautonomie. Planungsleistungen sind nicht allein wegen unterschiedlicher Leistungsbilder getrennt zu bewerten.

Nachweise

Hans Schaller, Die Auftragswertschätzung im öffentlichen Auftragswesen, NZBau 2018, 342; Julia Kaiser, Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen, NZBau 2024, 3.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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