Bundesland

§ 37 VgV

Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz

Materialien zu § 37 VgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 37

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein zusätzliches Beschafferprofil ersetzt die vorgeschriebene Unionsbekanntmachung nicht. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben sind zu berichtigen und gegebenenfalls mit Fristverlängerung zu verbinden. Die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung ist kein Freibrief für Direktvergaben: Ihre Schutzwirkung richtet sich nach den eigenständigen Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 11.9.2014 – C-19/13, Fastweb, ECLI:EU:C:2014:2194. Die freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung schützt nur bei vertretbarer Annahme einer zulässigen Direktvergabe, ausreichender Begründung und eingehaltenem Stillstand.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B