Bundesland

§ 16b EU VOB/A

Eignung

Materialien zu § 16b EU VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 16b EU

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die vorgelagerte Angebotsprüfung soll unnötige Eignungsnachweise vermeiden. Auch anschließend müssen festgelegte Kriterien und Ausschlussgründe objektiv geprüft werden. Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen die vertragliche Erfüllung hinreichend sichern.

In zweistufigen Verfahren ist die Eignung bereits vor Einladung geprüft; danach sind nur neue Umstände zu berücksichtigen, die Zweifel an der ursprünglichen Beurteilung begründen. Die Reihenfolge ersetzt weder Nachweisanforderung noch Sachprüfung.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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