Bundesland

§ 3a EU VOB/A

Zulässigkeitsvoraussetzungen

Materialien zu § 3a EU VOB/A

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 3a EU

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für Verhandlungen mit Teilnahmewettbewerb können Anpassungsbedarf, konzeptionelle Lösungen, besondere Komplexität oder nicht hinreichend bestimmbare technische Anforderungen genügen. Ohne Teilnahmewettbewerb sind dagegen die einzelnen Tatbestände eng zu prüfen. Technische Alleinstellung verlangt fehlende vernünftige Alternativen und darf nicht durch einen künstlichen Zuschnitt erzeugt werden.

Äußerste Dringlichkeit setzt nicht verursachte und nicht vorhersehbare Ereignisse voraus; auch eine verkürzte Wettbewerbsfrist muss ausscheiden. Wiederholungsaufträge erfordern die ursprüngliche Ankündigung, Einrechnung und zeitliche Begrenzung. Ex-ante-Transparenz ersetzt keinen materiellen Ausnahmetatbestand.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 11.9.2014 – C-19/13, Fastweb, ECLI:EU:C:2014:2194. Die freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung schützt nur bei vertretbarer Annahme einer zulässigen Direktvergabe, ausreichender Begründung und eingehaltenem Stillstand.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Matthias Knauff, Das Verhältnis der nachrangigen Vergabeverfahrensarten, NZBau 2018, 134; Daniel Junk, Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bei Bauausschreibungen, NZBau 2024, 390.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B