Materialien zu § 7b VS VOB/A
KI-Kommentierung zu § 7b VS
Auslegung
Baubeschreibung erläutert Vorhaben und Bedingungen, Leistungsverzeichnis die vergüteten Teilleistungen. Positionen müssen technisch und preislich gleichartige Arbeiten bündeln; wesentliche Zeichnungen und Proben sind eindeutig zuzuordnen. Bereits vertraglich oder nach Verkehrssitte geschuldete Nebenleistungen müssen nicht wiederholt werden; fehlende Hauptleistungen werden dadurch nicht ersetzt.
Unklare Mengen und Sammelpositionen begünstigen Preisverlagerungen, die von bloßen Niedrigpreisen zu unterscheiden sind. Berechtigte Bieter müssen trotz geschützten Zugangs alle preisbildenden Sicherheitsanforderungen erkennen können.
Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 19.6.2018 – X ZR 100/16, Uferstützmauer, ECLI:DE:BGH:2018:190618UXZR100.16.0. Kostenunterschreitende Einzelpreise sind nicht schon fehlende Preisangaben; gegenläufig überhöhte Positionen können aber eine unzulässige Preisverlagerung und spekulative Übervorteilung indizieren.
Stand
Oktober 2026