Materialien zu § 128 GWB
KI-Kommentierung zu § 128
Auslegung
Absatz 1 sichert die Einhaltung des ohnehin anwendbaren Rechts. Weitergehende Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 müssen vorab erkennbar und auftragsbezogen sein; dies gilt auch für Versorgungssicherheit und digitale Souveränität. Sozialvorgaben sind mit den unionsrechtlichen Regeln grenzüberschreitender Leistungserbringung abzustimmen.
Rechtsprechung
EuGH, Urteil vom 17.11.2015 – C-115/14, RegioPost, NZBau 2016, 46. Eine gesetzliche auftragsbezogene Mindestentgeltbedingung und die dazu verlangte Verpflichtungserklärung können unionsrechtlich zulässig sein.
EuGH, Urteil vom 18.9.2014 – C-549/13, Bundesdruckerei, ECLI:EU:C:2014:2235. Ein örtliches Mindestentgelt darf nicht ohne hinreichende Rechtfertigung auf vollständig im anderen Mitgliedstaat erbrachte Leistungen erstreckt werden.
Nachweise
Ole Lührs: Welche Daseinsberechtigung bleibt den Ausführungsbedingungen?, NZBau 2026, 15.
Stand
Oktober 2026