Bundesland

§ 139 GWB

Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen

Materialien zu § 139 GWB

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 139

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein nur für einen einzelnen kurzfristigen Beschaffungsvorgang errichtetes Gemeinschaftsunternehmen erfüllt die Voraussetzungen nicht ohne Weiteres. Die beteiligten Unternehmen müssen die verlangte Bindung eingehen; die Ausnahme darf keine Umgehung normaler Lieferantenwettbewerbe ermöglichen. Vergaben durch und an das Gemeinschaftsunternehmen sind nach den jeweils geregelten Konstellationen zu prüfen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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