Bundesland

§ 141 GWB

Verfahrensarten

Materialien zu § 141 GWB

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 141

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die erweiterte Verfahrenswahl beseitigt nicht Transparenz, Gleichbehandlung und die Bindung an bekannt gemachte Verfahrensregeln. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt auf gesetzlich zugelassene Fälle beschränkt. Besonderheiten der SektVO sind gegenüber dem allgemeinen VgV-Modell eigenständig zu prüfen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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