Bundesland

§ 142 GWB

Sonstige anwendbare Vorschriften

Materialien zu § 142 GWB

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 142

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Verweisung enthält drei wesentliche Maßgaben: Die Auswahl erfolgt nach zugänglichen objektiven Kriterien; private Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 müssen die Ausschlussgründe des § 123 nicht zwingend anwenden; die 50-Prozent-Grenze des § 132 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt nicht. Der Wegfall dieser Wertgrenze beseitigt jedoch nicht die übrigen Voraussetzungen einer zulässigen Vertragsänderung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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