Bundesland

§ 146 GWB

Verfahrensarten

Materialien zu § 146 GWB

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 146

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Der Teilnahmewettbewerb eröffnet grundsätzlich den Zugang geeigneter Unternehmen. Ein Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb und der wettbewerbliche Dialog benötigen die besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Das offene Verfahren der VgV darf nicht ohne gesetzliche Grundlage in dieses Regime übertragen werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B