Bundesland

§ 21 KonzVgV

Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession

Materialien zu § 21 KonzVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 21

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Frist unterscheidet sich von den 30 Tagen anderer Vergabeverordnungen. Bekanntmachungen über wesentliche gesetzlich zugelassene Änderungen folgen zusätzlich den über § 154 GWB einbezogenen Regeln. Eine Veröffentlichung macht eine materiell unzulässige Verlängerung oder Erweiterung nicht rechtmäßig.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 2.9.2021 – C-721/19 und C-722/19, Sisal u. a., NZBau 2021, 811. Eine gesetzlich angeordnete Konzessionserneuerung kann zulässig sein, wenn sie eine bereits im ursprünglichen Vertrag vorgesehene Erneuerungsoption umsetzt.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV

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