Bundesland

§ 31 KonzVgV

Zuschlagskriterien

Materialien zu § 31 KonzVgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 31

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Ausnahme für eine unvorhersehbare innovative Lösung mit außergewöhnlicher funktioneller Leistungsfähigkeit erlaubt keine bloße Umwertung nach gewünschtem Ergebnis. Eine geänderte Rangfolge verlangt neue Information und eine erneute Angebotsaufforderung beziehungsweise Bekanntmachung unter Wahrung der Mindestfristen. Der Konzessionsgeber muss zudem prüfen, ob behauptete Vorteile tatsächlich erfüllt werden.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 4.12.2003 – C-448/01, EVN und Wienstrom, ECLI:EU:C:2003:651. Zuschlagskriterien benötigen überprüfbare Angaben und einen Bezug zum ausgeschriebenen Bedarf.

Nachweise

Christian Braun: Konzession und Klimaschutz, NZBau 2021, 707.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B