Bundesland

§ 27 KonzVgV

Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten

Materialien zu § 27 KonzVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 27

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für Teilnahmeanträge mit oder ohne Angebot gelten mindestens 30 Tage ab dem Folgetag der Übermittlung. In mehrstufigen Verfahren beträgt die Erstangebotsfrist mindestens 22 Tage; elektronische Angebote ermöglichen eine Verkürzung um fünf Tage. Komplexe Finanzierung, Ortsbesichtigung oder nur vor Ort einsehbare Unterlagen können deutlich längere Fristen erfordern.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KonzVgV

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