Bundesland

§ 35 SektVO

Auftragsbekanntmachungen; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz

Materialien zu § 35 SektVO

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 35

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein Beschafferprofil allein ersetzt die unionsweite Bekanntmachung nicht. Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen und Qualifizierungssysteme wirken nur unter ihren besonderen Voraussetzungen als Wettbewerbsaufruf. Eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung heilt eine unvertretbare Direktvergabe nicht automatisch; die Wirksamkeitsvoraussetzungen ergeben sich aus § 135 Absatz 3 GWB.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 11.9.2014 – C-19/13, Fastweb, ECLI:EU:C:2014:2194. Die freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung schützt nur bei vertretbarer Annahme einer zulässigen Direktvergabe, ausreichender Begründung und eingehaltenem Stillstand.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO

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