Bundesland

§ 62 VgV

Unterrichtung der Bewerber und Bieter

Materialien zu § 62 VgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 62

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die allgemeinen Informationspflichten ergänzen die Vorabinformation nach § 134 GWB, ersetzen deren Wartefrist aber nicht. Geheimnisschutz kann einzelne Angaben begrenzen, trägt jedoch keine pauschale Verweigerung sämtlicher Gründe. Benötigt wird regelmäßig eine aussagekräftige Beschreibung der Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots, ohne geschützte Kalkulations- oder Lösungsdetails offenzulegen.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 17.11.2022 – C-54/21, Antea Polska, NZBau 2023, 397. Geheimhaltungsanträge sind konkret zu prüfen; wesentliche nicht vertrauliche Entscheidungsinhalte müssen wirksamen Rechtsschutz ermöglichen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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