Bundesland

§ 71 VgV

Ausrichtung

Materialien zu § 71 VgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 71

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eine räumliche Beschränkung auf ortsansässige Planer wäre mit dem offenen Wettbewerb regelmäßig unvereinbar. Bei begrenzter Teilnehmerzahl müssen die Auswahlregeln ausreichenden Wettbewerb sichern. Die berufliche Qualifikation kann verlangt werden, darf aber nicht durch sachfremde Rechtsform- oder Herkunftsvorgaben ergänzt werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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