Bundesland

§ 75 VgV

Eignung

Materialien zu § 75 VgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 75

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein verlangter Schulneubau als Referenz ist nicht schon deshalb angemessen, weil eine Schule geplant werden soll. Maßgeblich sind vergleichbare planerische Anforderungen; kleine Büros und Berufsanfänger sind angemessen zu berücksichtigen. Ein Losentscheid ist erst zulässig, wenn nach objektiver Auswahl gleich geeignete Bewerber verbleiben und ihre Zahl weiterhin über der festgelegten Höchstzahl liegt.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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