Bundesland

§ 46 VgV

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Materialien zu § 46 VgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 46

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die verlangten Nachweise müssen in den abschließenden Katalog des Absatzes 3 passen. Bei Referenzen einer Bietergemeinschaft ist maßgeblich, welche Leistungen das einzelne Mitglied tatsächlich erbracht hat.

Ein Unternehmenszusammenschluss vermittelt nicht automatisch die gesamte Erfahrung aller Beteiligten. Für ausreichenden Wettbewerb können ausdrücklich auch ältere Referenzen berücksichtigt werden.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 4.5.2017 – C-387/14, Esaprojekt, ECLI:EU:C:2017:338. Nachträgliche Ergänzungen dürfen keine wesentlich neue Eignungsgrundlage schaffen; bei Gemeinschaftsreferenzen zählt die tatsächlich erbrachte Beteiligung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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