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§ 3b VS VOB/A

Ablauf der Verfahren

Materialien zu § 3b VS VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 3b VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Bei ausreichender Zahl sind im nicht offenen Verfahren mindestens drei geeignete Bewerber aufzufordern. Bei Verhandlung mit Teilnahmewettbewerb und Dialog gelten ebenfalls die geregelte Dreierzahl und angekündigte objektive Auswahlkriterien. Für eine unzureichende Bewerberzahl beschreibt die Norm differenzierte Fortsetzungs- und erneute Bekanntmachungsmöglichkeiten.

Verhandlungs- und Dialogphasen können nach angekündigten Zuschlagskriterien reduziert werden. Geheimnisse und Lösungsvorschläge dürfen nicht ohne Zustimmung verbreitet werden.

Nach dem Dialog dürfen Klarstellungen kein wesentlich neues endgültiges Angebot erzeugen. Die Fortsetzungsmöglichkeiten unterscheiden sich nach Verfahrensart; aufwendige verlangte Dialogausarbeitungen sind angemessen zu erstatten.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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