Bundesland

§ 6b VS VOB/A

Mittel der Nachweisführung, Verfahren

Materialien zu § 6b VS VOB/A

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 6b VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eigenerklärungen und Präqualifikation sollen den Nachweis vereinfachen; weitergehende Unterlagen sollen grundsätzlich nur aussichtsreiche Unternehmen vorlegen. Kriterien und Zeitpunkte der Vorlage sind vorher festzulegen. Die Eignung wird vor Einladung zur Angebotsabgabe geprüft.

Wer für die Angebotserstellung Zugang zu VS-VERTRAULICH oder höher benötigt, muss die geforderten Angaben und Nachweise bereits vor Gewährung des Zugangs vorlegen; andernfalls greift die besondere Ausschlussregel. Für berechtigt nicht beibringbare Nachweise können geeignete Alternativen, gerade auch bei jungen Unternehmen, zugelassen werden. Die vorgelagerte Sicherheitsprüfung wird durch allgemeine Eigenerklärungen nicht ersetzt.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B