Bundesland

§ 18 VSVgV

Bekanntmachung von Vergabeverfahren; Ex-ante-Transparenz

Materialien zu § 18 VSVgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 18

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Formanforderungen richten sich nach dem eingebundenen eForms-Regime. Nationale Veröffentlichungen dürfen die unionsweit bekannt gemachten Bedingungen nicht verändern. Eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung schützt einen Vertrag nur bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB; sie legalisiert keine erkennbar unzulässige Direktvergabe.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 11.9.2014 – C-19/13, Fastweb, ECLI:EU:C:2014:2194. Die freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung schützt nur bei vertretbarer Annahme einer zulässigen Direktvergabe, ausreichender Begründung und eingehaltenem Stillstand.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B