Bundesland

§ 35 VSVgV

Bekanntmachung über die Auftragserteilung

Materialien zu § 35 VSVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 35

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die 30-Tage-Regel der VgV darf nicht auf diese eigenständige Frist übertragen werden. Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung sind von der Bekanntmachungspflicht ausgenommen.

Geheimhaltungsgründe rechtfertigen nur die gesetzlich bestimmte Nichtveröffentlichung; sie heilen keine materiell unzulässige Vergabe. Vertragsänderungen sind nach der gesonderten Verweisung ebenfalls bekannt zu machen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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